Artikel erstellt am 12.02.2013

Alles was Recht ist - die Thingtage auf Sylt

Bevor auf der Insel preußische Gesetzte galten, sorgte der “Thing” für Recht und Ordnung. Diese Gerichtstage wurden dreimal jährlich auf Sylt abgehalten. Der erste Thingtag im Jahr war der 22. Februar, der Petritag. An diesem Tag wurden die Seefahrer auf das Meer verabschiedet. Heute ist der Petritag der Startschuss in die neue Urlaubssaison auf der Insel. Bis 1867 Schleswig Holstein an Preußen kam, wurden Thingtage abgehalten.

Man kam auf einem Thinghügel zusammen und hielt unter freiem Himmel eine Art Gerichtsverhandlung ab. An der Thingstätte hatten sich ausschließlich Männer einzufinden. Die Thingorte lagen zentral und mussten gut erreichbar sein. Den Vorsitz des Gerichtstages hatte meist ein Priester. Der Denghoog in Wenningstedt wird vermutlich als Ort der Rechtsprechung fungiert haben, denn Denghoog steht im Sylter Friesisch für “Thinghügel”. An Gerichtstagen wurden vom Sylter Rat Urteile gefällt. Die Seefahrer handelten mit den Schiffern geeignete Passagen aus, bevor sie wieder in See stachen. Früher wie heute war und ist der Petritag ein Festtag. Damals vornehmlich für die Kinder, heute für alle, die sich Ende Februar zum Biikebrennen treffen und der friesischen Identität Ausdruck verleihen.

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