>>>>ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<<<<
Sollten sie ihren Urlaub wegen einer Corona-Verordnung nicht antreten können, entstehen ihnen von Vermieterseite her keine Storno Gebühren!!
01. Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln. Er hat für eine ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Heizung zu sorgen. Für jedwede Beschädigungen des Appartements, des Gebäudes, der dazugehörigen Anlage sowie des Inventars etc., ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter haftet auch für zu seinem Hausteil gehörige Personen, Besucher, Lieferanten oder Dritte, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Mieter stehen. Die Haftung bezieht sich auf ein Verschulden in Folge von Vorsatz, Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit.
Eventuelle Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Eine Entschädigung kann nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Eigentümer zu vertreten sind und die Nutzung des Mietgegenstandes dadurch erheblich beeinträchtigt ist. Eine Haftung oder ein Mietminderungsrecht etc. besteht nicht bei Schäden, die durch Umstände entstanden sind, die vom Eigentümer nicht zu vertreten sind. Soweit es dem Eigentümer unmöglich ist, die vertraglichen Leistungen nicht zu erbringen, aufgrund eines nicht von ihm vertretenen Umstandes, besteht seitens des Eigentümers das Recht, eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Appartement im gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand an den Vermittler zurückzugeben. Das Inventar (Geschirr, Gläser, Töpfe, Pfannen etc.) ist bei Auszug gereinigt und in die Schränke und Borde eingeräumt, zu hinterlassen. Hauseigene Gegenstände dürfen nicht aus dem Appartement entfernt werden. Der Kühlschrank ist zu leeren, Müll zu entsorgen, Fenster und Türen zu schließen.
02. Eine Nutzungsüberlassung des Mietgegenstandes ohne schriftliche Erlaubnis des Eigentümers ist untersagt.
03. Die Tierhaltung sowie das Rauchen in dem Mietgegenstand ist untersagt.
04. Der Mieter unterwirft sich mit Abschluss des Mietvertrages der Hausordnung, die Bestandteil dieses Vertrages ist. Sofern es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt und zusätzliche Regelungen für die Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen bestehen, werden auch diese vom Mieter als Bestandteil dieses Vertrages anerkannt. In Fällen dringender Gefahr ist dem Eigentümer das Betreten des Mietgegenstandes zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.
05. WLAN Nutzung: Die freie Nutzung befindet sich in der Installationsphase. Rechtswidriges Verhalten, wie das illegale Herunterladen von Bilddateien, Musik, Filmen etc., Teilnahme an Tauschbörsen, dem sogenannten Filesharing, Besuch von Internetseiten, deren Inhalte strafrechtlich sind (z.B. Kinderpornografie), Verbreitung von Inhalten die gesetzeswidrig sind (z.B. Beleidigungen, Volksverhetzungen etc.) sind im Internet verboten.
06. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Eigentümers genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Storniert der Mieter seinen Buchungsvertrag, liegt der Anspruch des Eigentümers bis 8 Tage vor Mietbeginn bei 80% des Mietpreises. Erfolgt eine Kündigung mit einer Frist ab 7 Tagen vor Mietbeginn, ist der gesamte Mietpreis fällig. Abzüglich ersparter Aufwendungen, was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wurde, wie gebuchte Wäschepakete, Kurabgaben und Endreinigungen. In diesem Zusammenhang wird dem Mieter empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
07. Die angegebenen Flächen sind die realen Nutzflächen, entlang den Fußleisten eines jeden Raumes gemessen. Sie sind nicht, wie bei der Berechnung nach DIN bzw. II. BVO, durch Dachschrägen und dergleichen gemindert, sondern erfassen die gesamte, tatsächliche vorhandene Fußbodenfläche.
08. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Klausel des Mietvertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Mietvertrages in seiner Gesamtheit nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine ihr nahe kommende und dem Parteiwillen entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen.
09. Soweit die Nutzung durch mehr als die vorbenannten Personen erfolgen soll, ist dies nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers gestattet, bei einer gesondert zu vereinbarenden Erhöhung des Mietzinses. Soweit eine Nutzung des Mietgegenstandes durch mehr Personen als genannt, ohne schriftliche Zustimmung erfolgt, verpflichtet sich der Mieter, einen zusätzlichen Mietzins in Höhe des vereinbarten Tagessatzes pro Übernachtung zu leisten.
10. Anreise ab 15.00 Uhr. Die Abreise ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr vorzunehmen. Bei verspäteter Abreise ist der Eigentümer/Vermittler berechtigt, einen zusätzlichen Mietzins in Höhe einer Übernachtung zu verlangen. Die An- und Abreisezeiten außerhalb der vorgenannten Zeiten können nach vorheriger Vereinbarung unter Umständen abgeändert werden. Bei Abschluss des Vertrages ist der vorbenannte Gesamtmietzins innerhalb der Zahlungsfristen auf das vorbenannte Konto zu leisten. Zahlungsfristen sind: - 20% Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Vertrages, die Restzahlung muss 30 Tage vor Anreise erfolgen. Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Eigentümer/Vermittler das Recht, ohne weitere Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Eigentümers/Vermittlers bleiben hiervon unberührt.