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Mietbedingungen für die Autovermietung auf Sylt

1. Vermieter
Anbieter und Vermieter der Fahrzeuge ist die Travanto Ferienwohnungen GmbH, Holzbrücke 7, 20459 Hamburg.
2. Mietpreis
2.1. Es gelten die Preise der jeweils bei der Anmietung gültigen Preisstaffelung.

2.2. Der Mietpreis wird dem Kunden bei Abschluss der Buchung angezeigt.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Fahrzeuge mit Verfügbarkeit und dazugehörigen Preisen stellt eine invitatio ad offerendum an den Mieter dar. Der Mieter gibt mit dem Anklicken des Buttons „Mietwagen buchen“ ein verbindliches Angebot ab, welches der Vermieter annehmen oder ablehnen kann. Die Annahme erfolgt durch Übersendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail.

4. Zahlung
4.1. Die Zahlung erfolgt nach der Buchung aber vor Abholung des Fahrzeugs per Kreditkarte (Eurocard, Mastercard), per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden oder per PayPal. Eine Bezahlung vor Ort ist nicht möglich.

4.2. Aufgrund technischer Vorgaben der Kreditinstitute wird die Kreditkarte bzw. das Bankkonto des Kunden binnen sieben Tagen nach der Buchung belastet.

4.3. Der Kunde erhält nach erfolgreicher Zahlung eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.

4.4. Es ist dem Kunden untersagt, Lastschriften zurückzubuchen, ohne dass der Vermieter zuvor benachrichtigt wurde und ihm die Gelegenheit gegeben wurde, den zu Unrecht eingezogenen Betrag binnen fünf Tagen zurückzuüberweisen. Die Kosten einer unberechtigten Rückbuchung trägt der Kunde.
5. Übergabe
5.1. Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Mietstation zur vereinbarten Zeit des ersten Miettages. Eine Übergabe ist vorbehaltlich einer Vereinbarung im Einzelfall nur zu den regulären Öffnungszeiten der Mietstation möglich.

5.2. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung, des Originals des Personalausweises und Führerscheins des Mieters, der gleichzeitig immer erster Fahrer des Fahrzeuges ist. Alle zusätzlichen Fahrer müssen bei der Übergabe persönlich anwesend sein und ebenfalls Personalausweis und Führerschein im Original vorlegen.
6. Rückgabe
6.1. Das Fahrzeug muss rechtzeitig innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des Vermieters. Bei eigenmächtiger Verlängerung der Mietzeit durch den Mieter, werden die zusätzlichen Tage mit dem vollen Basispreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR netto berechnet.

6.2. Die Rückgabe hat regelmäßig bis 18:00 Uhr am letzten Tag der Anmietung zu erfolgen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

6.3. Die Rückgabe erfolgt wiederum an derselben Mietstation an der auch die Übergabe erfolgt ist. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall zulässig, wenn Sie schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart worden sind.

6.4. Nach Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt eine Prüfung auf Beschädigungen durch die Mitarbeiter der Mietstation. Der Kunde erhält eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Rückgabe nur, soweit keine Beschädigungen festgestellt wurden.
7. Stornierung
7.1. Die Stornierung einer Mietwagenbuchung ist bis 30 Tage vor der vereinbarten Übergabe kostenlos möglich.

7.1.1 Während des Anhaltens der Corona-Pandemie mit daraus folgendem Lockdown berechnen wir aus Kulanz keine Gebühren für die kurzfristige Stornierung einer Mietwagenbuchung.

7.2. Eine Stornierung, die weniger als 30 Tage aber mehr als sieben Tage vor der vereinbarten Übergabe erfolgt, ist gegen eine Gebühr von 30% des Bruttomietpreises möglich.

7.3. Eine Stornierung, die sieben Tage oder weniger vor der vereinbarten Übergabe erfolgt, ist gegen eine Gebühr von 50% des Bruttomietpreises möglich.

7.4. Holt ein Mieter trotz verbindlicher Buchung das Fahrzeug nicht am vereinbarten Übergabetag ab, berechnet der Vermieter trotzdem 80% des vereinbarten Bruttomietpreises.

7.5. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.
8. Berechtigte Fahrer
8.1. Der Mieter und jeder zusätzliche Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

8.2. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einem bei der Buchung angegebenen zusätzlichen Fahrer geführt werden.

8.3. Für Mieter und/oder Fahrer im Alter zwischen 21 und 25 Jahren, werden die bei der Buchung angegebenen Zusatzkosten für „Junge Fahrer“ erhoben.
9. Nutzung des Fahrzeugs
9.1. Das Fahrzeug darf nur entsprechend der Vorschriften der StVO genutzt werden.

9.2. Insbesondere untersagt ist die Nutzung
a. zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitsübungen,
b. außerhalb für den öffentlichen Verkehr zugänglichen Bereichen,
c. auf unbefestigten Straßen,
d. zum Transport von gefährlichen, z.B. leicht entzündlichen und giftigen Materialien,
e. zur oder bei Begehung von Straftaten,
f. zur Weitervermietung und
g. für alle Nutzungen, die über die vertragliche Nutzung hinausgehen.


9.3. Die Mietpreise sind hinsichtlich Abnutzung (freie KM) und Unfallwahrscheinlichkeit so kalkuliert, dass von einem Verbleiben des Mietwagens auf Sylt ausgegangen wird. Das Fahrzeug darf ohne besondere schriftliche Vereinbarung (Email) mit Travanto die Insel Sylt daher nicht verlassen. Individuelle Vereinbarungen sind möglich, müssen aber vor der Fahrt schriftlich vereinbart werden. Sofern das Fahrzeug die Insel Sylt ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters verlassen hat, wird dem Mieter zusätzliches Entgelt in Höhe von 500,00 EUR pro angefangenem Miet-Tag berechnet. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine Zahlung der Kosten, fällt eine zusätzliches Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR an.

9.4. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.
10. Kraftstoff
10.1. Der Mieter erhält das Fahrzeug stets mit komplett gefülltem Kraftstofftank.

10.2. Die Rückgabe hat ebenfalls mit komplett gefülltem Kraftstofftank zu erfolgen. Soweit das Fahrzeug nach der Rückgabe nachbetankt werde muss, wird dem Mieter zzgl. zum Preis für den Kraftstoff eine Aufwandspauschale von 30,00 EUR berechnet. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine Zahlung der Kosten für die Nachbetankung, fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR an. Die gilt nicht für E-Fahrzeuge.
11. Haftung des Mieters
11.1. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs entstehenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafzahlungen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.

11.2. Bei Schäden am Fahrzeug, Fahrzeugverlust und sonstiger Verletzung des Mietvertrages haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

11.3. Der Mieter hat das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben in dem er es übernommen hat.

11.4. Für Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt zunächst die Haftpflichtversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung ein. Wird der Vermieter von der Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen, stellt der Mieter den Vermieter von diesen Ansprüchen frei, soweit der Mieter den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

11.5. Der Mieter haftet auch für eine übermäßige Verschmutzung des Innenraums, z.B. durch Hundehaare. Wird das Fahrzeug in einem stark verschmutzten Zustand zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet den erhöhten Reinigungsaufwand der mit einem Stundensatz von 20,00 EUR berechnet wird, zu übernehmen.
12. Haftungsbegrenzung
12.1. Der Mieter hat die Möglichkeit gegen ein Zusatzentgelt eine Haftungsbegrenzung mit 950,00 EUR oder 250,00 EUR Selbstbeteiligung abzuschließen. Die Haftungsbegrenzung muss bei der Buchung gebucht werden, eine nachträgliche Vereinbarung bzw. Veränderung der Höhe der Selbstbeteiligung ist nicht möglich und unwirksam. Der Preis für die Haftungsbegrenzung wird bei der Buchung angezeigt.

12.2. Die Haftungsbegrenzung erfasst ausschließlich Schäden, die durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, verursacht werden. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind keine Unfallschäden.

12.3. Nicht von der Haftungsbegrenzung erfasst sind Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeugs, z.B. durch Schaltfehler, Falschbetankung oder unsachgemäß geladene Ladung verursacht werden.

12.4. Die Haftungsbegrenzung deckt ebenfalls keine Schäden ab, die der Mieter durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.
13. Haftung des Vermieters
13.1. Die Haftung des Vermieters wegen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

13.2. In Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch zu erwartenden und vorhersehbaren Schäden begrenzt. Dies gilt auch und gerade in Bezug auf nicht vorhersehbare und fernliegende, auch Verschleißschäden.

14. Reparaturen
Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich unter der Telefonnummer +49 (0)40 – 244 249 280 zu benachrichtigen, um eine kurzfristige Reparatur des Fahrzeugs zu gewährleisten.
15. Verhalten bei Unfall
15.1. Bei Unfällen ist der Vermieter unverzüglich unter der Telefonnummer +49 (0)40 – 244 249 280 zu benachrichtigen.

15.2. Der Mieter bzw. der Fahrer des Mietfahrzeugs ist verpflichtet, eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung des Unfallhergangs binnen 48 Stunden nach dem Unfall per E-Mail an info@sylt-autovermietung.de zu senden. Dazu kann er sich des Vordrucks der in jedem Fahrzeug und an den Mietstationen vorliegt bedienen.

15.3. Der Mieter bzw. der Fahrer des Fahrzeugs ist verpflichtet, die persönlichen Daten und Anschriften, sowie die Versicherungsdaten alle Unfallbeteiligten und Zeugen, ferne Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen und sonstige Informationen der unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten.

15.4. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 200,00 EUR ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, das polizeiliche Aktenzeichen, unter dem der Unfall aufgenommen wurde, an den Vermieter zu übermitteln.

16. Schlussbestimmungen
16.1. Der Gerichtsstand wird gegenüber juristischen Personen in Hamburg vereinbart.

16.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt und sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich – auch per E-Mail – vereinbart werden.

16.3. Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.