Artikel erstellt am 09.04.2015

Tauziehen um Sylt-Shuttle nimmt Fahrt auf - unruhige Zeiten auf dem Hindenburgdamm?

Wer auf Sylt auf den eigenen Pkw nicht verzichten möchte, der muss es auch nicht, denn schließlich ist der Sylt-Shuttle zuverlässig im Einsatz und zudem gut im Geschäft, denn den Autoreisezug über den Hindenburgdamm nutzen jährlich etwa 490.000 Fahrzeugführer zur Bahnanreise nach Sylt. Schwarze Zahlen und ein lukratives Geschäft also für die bislang von der Deutschen Bahn betriebene Verbindung. Pro überführtes Fahrzeug lassen 90 € die Kasse klingeln. Es liegt beinahe auf der Hand, dass der Sylt-Shuttle Mitbewerber auf den Plan ruft. Doch die Streckenvergabe ist eine komplizierte Angelegenheit und lässt das Tauziehen um die elf Kilometer lange Strecke schnell zum Nervenkrieg werden.

Wer sind die Mitbewerber bei der Streckenvergabe?

Für die Streckenvergabe ist die DB Netz AG als Tochterunternehmen der Deutschen Bahn zuständig. Trassenanmeldungen sind zur jeweils nächsten Änderung des Fahrplanes einzureichen. Dieser Verfahrensweg ist deutschlandweit üblich. Der geeignete Bewerber wird anhand eines Kriterienkataloges ausgesucht. Anschließend wird ein Rahmenvertrag zwischen dem Bewerber und der Deutschen Bahn Netz AG geschlossen. Konkret hat es neben der DB Netz AG zwei weitere Bewerber gegeben. Die Firma Railroad Development Corporation Deutschland (RDC), ein amerikanisches Unternehmen mit Sitz in Köln, welches in Deutschland bereits den Hamburg-Köln-Express betrieb und bei Sylt-Shuttle einen höheren Takt der Verbindungen in die Waagschale warf. Zum anderen ging das Land Schleswig Holstein als Mitbewerber ins Rennen. Ein endgültiger Betreiber sollte jedoch erst noch gefunden werden, denn das Land sah vor, die Verbindung gemeinsam mit der Nahverkehrsverbindung zwischen Hamburg und Westerland auszuschreiben.

Einige Sylter hatten an dieser Stelle eine schlechtere Versorgung ihrer Insel befürchtet oder gar einen Wegfall der Strecke vor Augen, wenn die Rahmenverträge nicht zustande kämen. Doch in diesem Falle würde die Strecke dann nur jeweils für ein Jahr ausgeschrieben und es käme folglich immer wieder zu neuen Bewerbungen.

Neue Sylt Zubringern zeichnen sich ab

Das Tauziehen um ein lukratives Geschäft begann also und führte sogar vor Gericht. Eine Klage von RDC gegen die Bundesnetzagentur war zunächst abgelehnt worden. Daraufhin wurde Einspruch beim Verwaltungsgericht Köln erhoben. RDC wollte deutlich mehr Fahrten anbieten und hätte damit Mitbewerber automatisch aus dem Rennen genommen. Der Manager von RDC sah den Verfahrensweg als “bösen Streich” der Deutschen Bahn. Zunächst hatte die DB Netz AG den Vorschlag gemacht, je Stunde vier Trassen zu genehmigen. Bei der Anhörung vor dem Verwaltungsgericht dann das Gegenargument - für zehn Jahre dürfen nur zwei Hin- und Rückfahrten in der Stunde an ein Unternehmen fest vergeben werden. Für die beiden übrigen Trassen soll es jährlich eine neue Ausschreibung geben. Der DB-Vorstand zeigte sich bereit, einzelne Trassen an RDC zu vergeben. Die vorab diskutierten vier Trassen stündlich könnten ohne Rahmenvertrag vergeben werden und sind dann folglich jährlich neu auszuschreiben. Gleichzeitig wurde betont, dass die Verkehrsanbindung der Insel Sylt in keinster Weise gefährdet erscheint.

Bis August diesen Jahres sollen alle offenen Fragen geklärt sein und das Tauziehen um den guten alten Sylt Shuttle ein Ende finden. In der letzen Märzwoche wurde bekannt, dass RDC nun teilweise den Sylt Shuttle übernehmen darf. Die Bundesnetzagentur hat den neuen Plänen zugestimmt. RDC wird somit einen Vertrag für fünf Jahre erhalten und elf Fahrten täglich absichern. Es verbleiben etwa 60 Fahrten, welche nun jährlich an den Höchstbietenden vergeben werden sollen. So bleiben auch die Mitbewerber, das Land Schleswig Holstein und die DB Netz AG, im Rennen. Doch auch RDC ist das Stück vom Kuchen offenbar noch nicht groß genug, denn man möchte sich um weitere Fahrten bemühen…

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